Einschulung

        • Wer kommt in die Schule?

        • Wir unterscheiden fünf Gruppen von einzuschulenden Kindern:

           

          1. Wer im Vorjahr zurückgestellt wurde, wird jetzt aufgenommen. Es ist keine weitere Zurückstellung möglich.
          2. Regulär schulpflichtig sind alle Kinder, die am 30.06. des Einschulungsjahres sechs Jahre alt sind.
          3. Der Einschulungskorridor gilt für Kinder, die zwischen 01.07. und 30.09. sechs Jahre alt werden. Auch sie müssen am Anmelde- und Einschulungsverfahren teilnehmen. Die Erziehungsberechtigten können nach der Beratung durch die Schule entscheiden, die Einschulung um ein Jahr zu verschieben.
          4. Auf Ihren Antrag hin kann Ihr Kind aufgenommen werden, wenn es zwischen Oktober und Dezember des Einschulungsjahres sechs Jahre alt wird. Falls Sie Ihr Kind nicht einschulen möchten, ist nichts weiteres zu veranlassen.
            Wenn Sie Ihr „Antrags-Kind“ einschulen wollen, müssen Sie einen formlosen Antrag zeitnah an die Schulleitung stellen, nachdem Sie die Einschulungsunterlagen erhalten haben. Sie kommen zur regulären Schuleinschreibung mit Ihrem Kind und allen nötigen Unterlagen. Wir überprüfen die Schulfähigkeit durch ein Screening und ein Schulspiel. Anschließend liegt die Entscheidung über die Einschulung Ihres Kindes bei der Schulleitung, welche den Eltern in einem beratendem Gespräch mitgeteilt wird.
          5. Falls Ihr Kind erst nach dem 01.01. des kommenden Jahres sechs Jahre alt wird und Sie es gern einschulen möchten, ist neben dem Screening und dem „Schulspiel“ ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.